Körperverletzung mit Todesfolge durch die Polizei?

Am 17. April 2025 starb der 36-jährige Emal F. im Krankenhaus St.Georg, nachdem er sich in Polizeigewahrsam auf dem Polizeikommissariat 42 in Hamburg-Billstedt befand.
Emal F. hatte laut Angehörigen selbst die Polizei gerufen, da er sich in einem psychischem Ausnahmezustand befand. Laut Polizei soll er außerdem unter Drogeneinfluss gestanden haben, ein toxikologisches Gutachten liegt jedoch bis heute nicht vor.
Aus einer Anfrage von dem Abgeordneten Deniz Çelik der Linksfraktion vom 05.05.2024 geht hervor, dass nach §340 Strafgesetzbuch wegen Körperverletzung im Amt gegen einen Polizisten ermittelt wird. Der Beamte soll einen Faustschlag gegen den Kopf von Emal F. verübt haben, ohne ersichtliche Rechtfertigung. (Drucksache 23/310) Laut der Drucksache ist dieser Beamte weiterhin im Dienst und nicht nur dass, auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieser Faustschlag todesursächlich war. In der Todesbescheinigung wird als eine mögliche Ursache ein Schädel-Hirn-Trauma genannt. Laut Polizeibericht vom 17.04.2025 wurde sofort nach Eintreffen von Emal F. eine Notoperation im Krankenhaus St. Georg durchgeführt. Ein Vorgehen, welches nur bei unmittelbar lebensbedrohlichem Zustand, etwa durch massive Blutungen oder eben ein Schädel-Hirn-Trauma mit Lähmung des Atemzentrums oder anderen Vitalfunktionen üblich ist. Nicht jedoch bei z.B. Vergiftungen.
Emal F. reiht sich ein, in eine besorgniserregende, repressive Polizeikultur, in welcher Menschen in Polizeigewahrsam nicht nur psychische, sondern eben auch körperliche Schäden bis hin zum Tod erleiden.
Besonders marginalisierte Bevölkerungsgruppen (z.B. Menschen mit Migrationshintergrund, in Armut, mit Behinderung oder auch einer psychischen Erkrankung) sind von diesem polizeilichem Handeln betroffen. Die Taz spricht 2017 davon, dass ,mindestens [die] Hälfte der von Polizeibeamt*innen getöteten Personen psychische Probleme hatten‘‘ (Peter, 2017), In einer Umfrage der Süddeutschen Zeitung von 2022 geht hervor, dass von den seit 2010 mindestens 133 erschossenen Personen sich jede zweite in einer psychisch prekären Lage befand (Fischhaber et al., 2022). Die Hamburger Polizei teilt auf Anfrage von Dr. Thomas Feltes 2023 mit, dass es keine Übergreifenden Konzepte, Handlungsanweisungen oder Richtlinien für den Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen gibt (Feldes, 2023, S. 6). Anstatt sich der Problematik anzunehmen und eine reflexive Aufarbeitungskultur zu etablieren, setzt die Hamburger Innenbehörde weiterhin auf Mittel der strukturellen Ignoranz.
Eine quantitative Studie der Goethe-Universität Frankfurt ergab 2023 dass 90 Prozent der eingeleiteten Strafverfahren gegen Polizeibeamte von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, in ganzen 2 Prozent der Fälle, wird tatsächlich Anklage erhoben. Befragte Beamte aus Polizei und Staatsanwaltschaft berichten über eine Kultur, die den Schutz der Kolleg*innen über die Notwendigkeit der Offenlegung von Delikten stellt: Es sei schwer, Kolleg*innen zu belasten und aus staatsanwaltschaftlicher Perspektive unvoreingenommen an solche Delikte heranzugehen (Abdul-Rahman et al., 2023, S. 1–2).
Unter Berücksichtigung der aktuellen Indizien als auch der notwendigen Kritik an einer bestandshaltenden Gewaltkultur innerhalb des deutschen Polizeiapparates, muss unsere Solidarität zur Praxis werden. Unter den Betroffenen (tödlicher) Polizeigewalt finden sich hauptsächlich Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, Migrant*innen, von Armut und Obdachlosigkeit Betroffene und andere marginalisierte Gruppen. Deshalb fordern wir die Offenlegung der Akten zu Emal F., die lückenlose Aufklärung zum Tode des jungen Vaters als auch präventive Maßnahmen zur Gewaltprävention innerhalb der Polizei Hamburg und bundesweit!
Das Hamburger Bündnis gegen Rechts beteiligt sich deshalb an der Mahnwache des Solidaritätsnetzwerk Hamburg am morgigen Freitag auf dem Billstedter Marktplatz um 18.30 Uhr.
Hamburger Bündnis gegen Rechts, 31.07.2025