Im Hamburger Koaltionsvertrag wurde vereinbart, dass vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst, also auch vor dem Beginn einer Ausbildung, eine Überprüfung aller Bewerber*innen durch den Verfassungsschutz durchgeführt werden soll. Grundlage sei die Resilienz des Staates gegen „Extremisten“ und explizit auch gegen angebliche Verfassungsfeinde.