taz-hamburg, Lena Kaiser
Der SPD-Senat hatte den Lampedusa-Flüchtlingen versprochen, sie nicht abzuschieben, solange der Asylantrag läuft. Für einen 24-Jährigen gilt das nicht.
Trotz des Versprechens, die Lampedusa-Flüchtlinge, die sich mit Namen bei den Behörden gemeldet haben, nicht abzuschieben, solange das Verfahren läuft, hat der erste Flüchtling nun eine Abschiebeanordnung erhalten.
Eigentlich ist die Sache klar geregelt. Nach monatelangen Protesten gegen die harte Linie des Scholz-Senats – der lange mit Razzien und Straßenkontrollen eine Eskalation des Konflikts befeuerte – machte Innensenator Michael Neumann (SPD) der Nordkirche im Oktober 2013 ein Zugeständnis, in dem er eine – andernorts selbstverständliche – aufschiebende Wirkung für laufende Asylverfahren einräumte. Von da ab betonte er gebetsmühlenartig: Wer sich bei den Behörden mit Namen melden, bekommen eine „klare, transparente Einzelfallprüfung“ und die Chance auf ein Aufenthaltsrecht.
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