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Raimond Höft, taz-nord

Slawik C., der sich in Abschiebehaft das Leben nahm, hätte dort nicht sitzen dürfen. Die Harburger Ausländerbehörde hatte falsche Papiere beschafft.
Die Umstände des Todes des 58-jährigen Armeniers Slawik C., der sich am 2. Juli in der Abschiebehaft mit einem Elektrokabel erhängte, beschäftigt derzeit den Landkreis Harburg. Nach taz-Informationen deutet vieles darauf hin, dass Slawik C. mit falschen Passersatzpapieren abgeschoben werden sollte – und die Ausländerbehörde des Landkreises Harburg dies wusste.
Laut Friedrich Goldschmidt, Ordnungs-Dezernent des Landkreises, hat die Ausländerbehörde zweimal versucht, armenische Passersatzpapiere für C. zu beschaffen, der 1999 mit seiner Familie aus Aserbaidschan geflohen war. Aus Aserbaidschan waren jedoch keine Papiere zu bekommen. Die Ausländerbehörde versuchte es darum zunächst über das niedersächsische Landeskriminalamt, das Bundeskriminalamt und Interpol in Armenien. Dieser Versuch sei jedoch fehlgeschlagen, sagt Goldschmidt. Das Ergebnis sei gewesen: "Es gibt eine Person mit diesem Namen, aber mit anderem Geburtsdatum." Die Bildbearbeitungsstelle des BKA hatte Alarm geschlagen und die Ausländerbehörde darüber informiert, dass das Bild des Mannes, der in Eriwan unter demselben Namen polizeilich registriert war, unmöglich das von Slawik C. sein könne.

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