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Kai von Appen, taz-nord
Das Verwaltungsgericht Hannover verhandelt über das Verbot einer antifaschistischen Demonstration in Bad Nenndorf wegen polizeilichen Notstandes. Gericht vertagt Entscheidung auf Mittwoch.
Hätte die Demonstration gegen den Neonazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf im August vorigen Jahres aufgrund einer Gewaltprognose des Landesamts für Verfassungsschutzes wegen "polizeilichen Notstandes" überhaupt verboten werden dürfen? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Freitag das Verwaltungsgericht Hannover sechs Stunden lang in einer mündlicher Verhandlung. Drei Zeugen seien vernommen worden, dann habe sich die Kammer auf den kommenden Mittwoch vertagt, sagt Gerichtssprecherin Wiebke Israel.