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MARINA MAI, TAZ
Die NPD darf ihre Schulhof-CD weiterhin legal verbreiten. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn hat einen Antrag des Landeskriminalamtes Niedersachsen abgelehnt, die CD zu indizieren. Schulen können allerdings durch ihre Hausordnung eine Verbreitung auf dem Schulgelände untersagen. Das tun viele Schulen auch, im Land Brandenburg sogar flächendeckend. Eine Verbreitung über das Internet, vor dem Schulgelände oder in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt durch die Entscheidung der beim Familienministerium angesiedelten Bundesprüfstelle jedoch legal.
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