taz- nord von Andreas Speit und Michael Dreisigacker
Wie bei dieser Antifa-Demo in Hannover 2004 könnte es am 1. Mai braven Gewerkschaftern ergehen. Der 1. Mai-Marsch der Freien Kameradschaften in Hannover bleibt verboten. Am Freitag lehnte das dortige Verwaltungsgericht den Eilantrag des Kameradschaftsfunktionärs Dennis Bührig ab. Die Begründung für das Verbot allerdings ist ein Novum: Die zehnte Kammer geht davon aus, dass von der "rechten Demonstration ein neues Gefahrenpotential" ausgehe.
Mit der Entscheidung folgt das Gericht dem Verbotsbescheid der Polizei: Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias hatte besonders auf die zu erwartenden "Autonomen Nationalisten" (AN) hingewiesen, die als sehr gewaltbereit eingeschätzt werden. Nach den Ausschreitungen am 1. Mai 2008 in Hamburg feierte die Szene sich selbst: "Hamburg war eine Initialzündung, Hannover soll DER Event für die Kameraden werden." Damals hatten die Rechten aus dem Marsch heraus Gegendemonstranten, Polizisten und Journalisten angegriffen. In der Verbotsbegründung führte die Polizei zudem an, dass gegen Bührig "umfangreiche" Erkenntnisse über eine erhebliche Gewaltneigung vorlägen. Er böte daher keine Gewähr, "jederzeit auf einen friedlichen und ordnungsgemäßen Ablauf" hinzuwirken. Das Gericht folgte auch dieser Argumentation.