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Darf ein Neonazi seine Kinder noch sehen, obwohl die Mutter ausgestiegen ist und eine neue Identität hat? Ein BVG-Urteil

SZ, Von WOLFGANG JANISCH
Die Frau, die früher einmal Tanja Privenau hieß, gehörte schon als Jugendliche zur rechtsextremen Szene, organisierte Schulungen und Aufmärsche, kümmerte sich um die Frauenarbeit. 'Ich war 20 Jahre lang Neonazi von Beruf', wird sie in der Berliner Zeitung zitiert. Ebenso wie ihr Ex-Mann, er soll bis heute zur rechtsextremen Szene Norddeutschlands gehören.
Im April 2004 trennte sich das Paar. Das Amtsgericht sprach der Frau das Sorgerecht an den drei Kindern zu – das älteste war damals vier Jahre alt. Im Januar 2005 wandte sie sich mithilfe der Aussteiger-Initiative Exit von der Neonaziszene ab. Seither hat sie mehrmals ihren Wohnsitz gewechselt und ihren Namen sowie den der Kinder ändern lassen. Denn sie hat es nicht beim Ausstieg belassen: Dem Verfassungsschutz offenbarte sie ihr Wissen über die Szene, und in öffentlichen Veranstaltungen warnt sie – mit Perücke und Sonnenbrille maskiert – vor den Gefahren des Rechtsextremismus.
Dass so etwas riskant sein kann, wollte dem OLG Dresden freilich nicht einleuchten. Der Senat könne nicht feststellen, dass
Mutter oder Kinder der Gefahr von Angriffen aus der rechtsradikalen Szene ausgesetzt seien. …Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde auch im Hauptsacheverfahren stattgegeben. Die Begründung lässt keinen Zweifel daran, dass das OLG da wohl etwas übersehen hat: nämlich die 'Gefahren für Leib und Leben', denen die Frau ausgesetzt gewesen sei. …

 Dazu sagt Karlsruhe: Wer mit neuen Identitäten und geheimen Wohnorten geschlagen sei, könne dem Vater nun mal 'nicht unbeschwert gegenübertreten'. Darauf hätte das Dresdener Gericht schon kommen können.

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