Der Verfassungsschutz schützt rechte Netzwerke!
Eine Hamburger Geschichte von Verharmlosung, Quellenschutz und politischer Rücksichtnahme
Ende 2025 versuchte der Hamburger Verfassungsschutz, den Bürgerschaftsabgeordneten Deniz Çelik wegen der Aussage „Der Verfassungsschutz schützt rechte Netzwerke“ juristisch belangen zu lassen.1 Çelik ist nicht nur Abgeordneter, sondern auch Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission, also jenes Gremiums, das die Arbeit der Geheimdienste überwachen soll. Obwohl das Landgericht Hamburg frühzeitig klarstellte, dass diese Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, hielt das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV Hamburg) zunächst an seinem Vorgehen fest und zog die Unterlassungsklage erst später zurück.
Aus demokratietheoretischer Perspektive ist dieser Vorgang brisant: Eine Exekutivbehörde versuchte, einen Vertreter der Legislative mit juristischen Mitteln zu disziplinieren. Zugleich steht dieser Einschüchterungsversuch in einem auffälligen Spannungsverhältnis zu zahlreichen gut dokumentierten Erkenntnissen aus Medien, Wissenschaft und sogar aus den Sicherheitsbehörden selbst. Immer wieder wurde belegt, dass deutsche Geheimdienste aus Gründen des Quellenschutzes, institutioneller Selbstabsicherung oder politischer Opportunität rechte Netzwerke nicht konsequent verfolgt, sondern verharmlost oder indirekt geschützt haben. Besonders der NSU-Komplex hat dieses strukturelle Problem offengelegt und eine breite Debatte ausgelöst (vgl.; Ronen Steinke 2025; Hajo Funke 2017; Heribert Prantl 2015; Claus Leggewie/Horst Meyer 2012).
Auch innerhalb staatlicher Sicherheitsbehörden gibt es Kritik an dieser Praxis. So bewertete Der Spiegel ein internes, als geheim eingestuftes Positionspapier des Bundeskriminalamts als regelrechte Anklageschrift gegen den Verfassungsschutz. Der zentrale Vorwurf: V-Leute hätten als Brandstifter gewirkt, während der Geheimdienst rechte Akteure nicht entschieden bekämpft, sondern faktisch geschützt habe.2
Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Artikel anhand konkreter Hamburger Beispiele, ob und inwiefern die Aussage, der Verfassungsschutz schütze rechte Netzwerke, auch auf Landesebene plausibel ist. Die folgenden Fallstudien reichen von den frühen 1990er Jahren bis in die Gegenwart und zeigen wiederkehrende Muster von Geheimhaltung, Verharmlosung und politischer Rücksichtnahme.
1993 – Geheimer Wehrsport – Militante Neonazi-Strukturen bleiben unter Verschluss

Im Mai des Jahres 1993 erschien ein „Informationsbericht des LfV Hamburg“ mit dem Vermerk „VS-Vertraulich“. Diese vertrauliche Verschlusssache der zweiten Geheimhaltungsstufe ist bis heute nur behördenintern bekannt. In dem 32 Seiten umfassenden Unterkapitel „Rechtsextremistische Bestrebungen pennaler und studentischer Korporationen“ werden einige extrem rechte Studentenverbindungen ausführlich behandelt. Über die Hamburger Burschenschaft Germania (HBG) heißt es dort: „Nationalistisches, rassistisches und antisemitisches Gedankengut ist – nicht zuletzt dank der Aktivitäten von GÖRTZ (gemeint ist der damalige Landesvorsitzende der FAP André Goertz, der eine Doppelmitgliedschaft hatte) u.a. – innerhalb der aktiven Teile der Burschenschaft weit verbreitet. Auf den Semesterkneipen der ‚Germania‘ wird z.T. nationalsozialistisches Liedgut gesungen und in eigenen Liedtexten das NS-Regime verherrlicht. Aus ihrer Ablehnung der Demokratie und ihrer Befürwortung des ‚Führerprinzips‘ machen viele ‚Germanen‘ keinen Hehl.“3
Die HBG war also bereits damals schon Beobachtungsobjekt des LfV Hamburg, tauchte jedoch nicht in den jährlichen Verfassungsschutzberichten auf. Noch bedenklicher ist, dass sich die Germania und andere Studentenverbindungen damals zu einem „Deutschen Freundeskreis“ (DFK) zusammengeschlossen hatten. Dieser pflegte enge Beziehungen zu militanten Hamburger Neonazis und traf sich im Germanenhaus.4 Ebenso wurde der Öffentlichkeit verschwiegen, dass 1991/92 „studierende Reservisten – aus dem Umfeld des DFK bzw. der ihn tragenden Burschenschaften sowie auswärtige Rechtsextremisten aus Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zweimal jährlich Wehrsportlager in der Nähe des Truppenübungsplatzes Munster in Niedersachsen veranstaltet“5 hatten. Um den Wehrsport-Aktivitäten einen „seriösen“ Anstrich zu geben, gründeten die Neonazis 1992 ein „Komitee für freiwillige Reservistenarbeit-Nord (KON). Nach Einschätzung des LfV Hamburg hatte der damalige Organisationsgrad ein hohes Niveau erreicht. Es „gibt Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die ‚paramilitärische Vereinigung‘ militante Aktionen gegen Ausländer und politische Gegner (s. ‚Anti-Antifa‘) verüben könnten … um konsequent und mit Gewalt gegen Asylbewerber und Ausländer vorgehen zu können.“6
Der Zeitraum, über den dieser vertrauliche Bericht des LfV Hamburg berichtete, war der bundesweite Höhepunkt der sogenannten Baseballschläger-Jahre. In den frühen 1990er Jahren ereigneten sich die Pogrome von Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen und Mannheim-Schönau, sowie die tödlichen Brandanschläge in Mölln und Solingen. Im Jahr 1993 wurden über 4.000 fremdenfeindliche Gewalttaten, darunter über 1.200 Brandanschläge offiziell registriert, was die hohe Prävalenz von rechtsextremer Kriminalität widerspiegelt.
Auch in Hamburg gab es damals viele schwere Gewaltdelikte von Neonazis. Im Hamburger Umland wurden Gustav Schneeclaus und Bakary Singateh aus neonazistischen bzw. rassistischen Motiven ermordet. Der Bericht des LfV Hamburg blieb trotzdem bis heute unter Verschluss. Verschiedene parlamentarische Nachfragen wurden nur ausweichend oder gar nicht beantwortet. Es dauerte bis 2014, bis der Geheimdienst wenigstens die Burschenschaft Germania öffentlich als rechtsextremistisch einstufte.
2001 – Quellenschutz – Das Verbot des NSAN scheitert am Verfassungsschutz

Im Jahr 1999 wollte der Staatsschutz des LKA Hamburg die damals wichtigste militante Struktur der Neonazis in Norddeutschland verbieten lassen: das „Nationale und Soziale Aktionsbündnis Norddeutschland“ (NSAN), im Szenejargon auch „Aktionsbüro Norddeutschland“ genannt.7 Das NSAN existierte von 1997 bis ca. 2009 und hatte Vorbildcharakter für die gesamte Bundesrepublik. Da viele der Kader aus Hamburg kamen, wurde das Verbot hier vorbereitet. Das LfV Hamburg erstellte dafür im Jahr 2000 eine Materialsammlung.
Ein anonym gebliebener ehemaliger Staatsschützer des Hamburger Landeskriminalamtes (LKA) sagte der taz 2013 „Wir hatten die Neuorientierung führender Kader nach dem Verbot der Nationalen Liste verfolgt, die wieder bei gewalttätigen Aktivitäten und Aufmärschen den Ton angaben.“ Deshalb strebte die Hamburger Polizei schon 1999 ein Verbot des NSAN an. „Das war eine gefährliche Entwicklung“, erklärte der Fahnder, „doch der Verfassungsschutz hat interveniert, weil er seine Quellen schützen wollte.“8 Da viele der dort vernetzten ca. 20 Kameradschaften mit mehreren Hundert Neonazis aus anderen norddeutschen Bundesländern kamen, wurden auch deren Innenministerien, sowie das des Bundes mit in das Verbotsverfahren einbezogen. Laut einer Kleinen Anfrage der Linken hätten die Landesämter für Verfassungsschutz Hamburg und Niedersachsen sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dann ein Veto eingelegt, da V-Personen gefährdet seien. Einer von diesen war der V-Mann Michael See. Dieser als „Architekt des NSU“ bezeichnete Mann war wegen versuchten Totschlags vorbestraft und erhielt nach Informationen unter anderem der Berliner Zeitung unter dem Decknamen „Tarif“ zwischen 1995 und 2001 66.000 DM.9
Das Verbotsverfahren wurde daraufhin klammheimlich eingestellt, ohne dass die Bürgerschaft und die Parlamentarische Kontrollkommission in Hamburg über das Scheitern informiert wurden. Der Vorgang kam erst 2013 im Rahmen des NSU-Komplexes an die Öffentlichkeit. Ob das LfV Hamburg auf Informationen von V-Mannes „Tarif“ zugreifen konnte und ob es eigene V-Leute im NSAN geführt hatte, darüber wollte das Amt 2014 keine Auskunft geben.10
2003 – V-Leute in Führungspositionen – Das erste NPD-Verbotsverfahren scheitert

Im Jahr 2001 stellten alle drei antragsberechtigten Institutionen, also Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag, einen Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die NPD war damals die wichtigste neofaschistische Organisation in Deutschland, sowohl als Wahlpartei, wie auch als bewegungspolitische Struktur mit enger Anbindung an neonazistische, gewalttätige Kameradschaften. Das Verfahren wurde im März 2003 vom Bundesverfassungsgericht aus Verfahrensgründen eingestellt, da V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die Frage, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde somit nicht geprüft. Das Verbotsverfahren wurde zum Skandal, als der Verdacht aufkam, dass der nordrhein-westfälische Landesverband der NPD durch V-Personen des Verfassungsschutzes gesteuert wurde. So wurden der Landesvorsitzende Udo Holtmann und sein Stellvertreter Wolfgang Frenz als V-Personen des Verfassungsschutzes enttarnt. Die Verfassungswidrigkeit der NPD wurde seitens der Antragsteller wesentlich mit Zitaten von V-Personen des Verfassungsschutzes begründet. Auch die Anwerbung von V-Personen in anderen Fällen geriet in die Kritik. Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) weigerte sich gegenüber dem BVerfG die Namen der V-Leute aus den verschiedensten Bundesländern preiszugeben.11 Am 18. März 2003 verkündete das BVerfG, dass das Verbotsverfahren nicht weitergeführt werde. Dies wurde mit der „fehlenden Staatsferne“ der Partei begründet.12 Es war also unklar, ob staatliche V-Leute in Spitzenpositionen die Politik der NPD mitbestimmt hatten.
Um ein erneutes Scheitern des zweiten NPD-Verbotsverfahrens (2013–2017) zu verhindern, schalteten die Innenministerien der Länder und des Bundes ihre V-Leute in den Führungsgremien der NPD spätestens 2012 ab. Dies bestätigte erneut, dass sie in den Jahren davor durchaus staatlich bezahlte Spitzel im Kader der NPD hatten. Laut Deutschlandfunk war in den Unterlagen über den Abschaltprozess „genau beschrieben, in welchen Bundesländern wie viele V-Leute eingesetzt waren und wann sie abgeschaltet wurden. So gab es in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen jeweils einen Informanten, in Bayern und Nordrhein-Westfalen jeweils zwei und auf Bundesebene drei V-Leute in der Führungsspitze der NPD.“13 Wer als V-Person im Führungskader der NPD aus Hamburg arbeitete ist bis heute unbekannt.
2006 – Eingestellte Beobachtung – Waffen-SS-Traditionspflege bleibt unbehelligt

Die „Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit der Soldaten der ehemaligen Waffen-SS“ (HIAG) war nach 1945 die wichtigste Lobby-Organisation ehemaliger SS-Soldaten in Deutschland. Die Waffen-SS wurde in den Nürnberger Prozessen 1946 zur verbrecherischen Organisation erklärt. In der Urteilsbegründung hieß es: „Einheiten der Waffen-SS waren unmittelbar an der Tötung von Kriegsgefangenen und an den Grausamkeiten in den besetzten Gebieten beteiligt. Sie stellte das Personal der Einsatzgruppen und führte den Befehl über die Wachmannschaften der Konzentrationslager, nachdem sie die Totenkopf-SS, welcher dies ursprünglich oblag, in ihren Verband übernommen hatte.“ Trotzdem konnte die HIAG bereits 1948/49 als Traditionsverband der ehemaligen Waffen-SS in Hamburg von SS-Brigadeführer Otto Kumm gegründet werden; die bundesweite Gründung fand 1950 statt. Wenige Monate nach der Gründung kamen bereits 17.000 HIAG-Interessenten aus dem Hamburger Raum zu den Treffen.
Vordergründig ging es dieser „Hilfsgemeinschaft auf Gegenseitigkeit“ um die soziale und rechtliche Gleichstellung ihrer Mitglieder. Sie fühlten sich durch die Nürnberger Prozesse besonders diffamiert und ausgeschlossen, pflegten aber gleichzeitig ein aus der NS-Zeit übernommenes Elitebewusstsein. In den ersten Jahrzehnten ging es den HIAG-Mitgliedern vor allem um die bundesweite Durchsetzung von Renten und anderen Versorgungsleistungen, von denen sie als Mitglieder einer verbrecherischen Organisation ausgeschlossen waren. Ebenso ging es ihnen um gesellschaftliche Anerkennung. So stellten sich die SS-Männer gerne als vierter Truppenteil der Wehrmacht dar. Sie kümmerten sich um Hilfe für Witwen, Waisen, Kriegsgefangene und arbeitslose Kameraden und unterhielten in enger Zusammenarbeit mit dem „Deutschen Roten Kreuz“ einen Vermisstensuchdienst. Zudem arbeiteten sie eng mit dem „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge“ zusammen.
Die Lobbyarbeit der Altnazis war so erfolgreich, dass es mit der Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 zur weitgehenden Rehabilitierung der SS kam und nur noch wenige Kriegsverbrecher verurteilt wurden. Ende der 1950er Jahre waren ca. 300 ehemalige Offiziere der Waffen-SS Soldaten in der Bundeswehr. 1961 konnte die HIAG dann die Renten rechtlich durchsetzen. Damit hatte sie ihr vorgebliches Ziel erreicht. Sie löste sich jedoch nicht auf, sondern entwickelte sich konsequent weiter nach rechtsaußen. Man bekannte sich wieder offen zur SS-Tradition, pflegte nationalsozialistisches Gedankengut und offenen Geschichtsrevisionismus. Erst in den 1980er Jahren schwand der gesellschaftliche Einfluss der HIAG: Die SPD fällte einen Unvereinbarkeitsbeschluss und die SS’ler gaben ihre Mitgliedschaft im Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge auf. Von den frühen 1960er Jahren bis zu ihrer Auflösung fand sich die HIAG immer wieder in Berichten der Landesämter für Verfassungsschutz, teilweise auch in denen des BfV. 1994 löste sich der HIAG-Bundesverband aus Altersgründen auf; die Hamburger Landesvereinigung machte jedoch weiter.
Als Hamburger Antifaschist*innen 2006 die Jahreshauptversammlung der örtlichen HIAG blockierten und somit verhinderten, gab es ein großes Presseecho, auch weil sich die Altnazis monatlich in Räumen der ehrwürdigen Handwerkskammer getroffen hatten. Die SS-Verbrecher und ihre Angehörigen trafen sich erstmals am 4. Februar 1975 in deren Restaurant „Remter“. Nachdem vorübergehend andere Orte genutzt wurden, trafen sich dort nun seit mehreren Jahren bis zu 100 unverbesserliche Nazis, um die Untaten der Vergangenheit zu leugnen und die eigenen „Heldentaten” zu feiern.
Heimliche Mitschnitte der Antifa zeigten, dass man davon träumte, endlich wieder die Hakenkreuzfahne zu hissen oder in SS-Uniform zu marschieren. Außerdem erging man sich in rechtsextremistischen Verschwörungstheorien und riss Judenwitze. „Wir wissen, von wem wir regiert werden“, sagte ein Kamerad, „nicht von Frau Merkel.“ Ein zweiter fügte hinzu: „Rothschild und wie die alle heißen.“ Ein dritter ergänzte, auch Helmut Kohl trage „den Blutorden der Juden“.14 In der Handwerkskammer fanden geschichtsrevisionistische und neofaschistische Vorträge statt. Von hier aus wurden Reisen zu anderen SS-Traditionsverbänden in Europa und zu den ehemaligen Schlachtfeldern organisiert. Gelegentlich hatte man auch jüngere Faschisten zu Gast, denn die Waffen-SS diente ihnen schließlich immer noch als großes historisches Vorbild.
Für das Hamburger LfV geriet das Outing zur Blamage. Im Amt war man vollkommen ahnungslos. Der Dienst hatte die Beobachtung der ehemaligen Waffen-SS-Soldaten bereits 1992 eingestellt. In den 1980er Jahren habe man die Hilfsgemeinschaft noch unter Beobachtung gehabt. Als sich der Bundesverband dann aber auflöste, wurde die gezielte Beobachtung eingestellt, wie Manfred Murck, stellvertretender Leiter des Hamburger Verfassungsschutzes, der „Welt“ berichtete – und das, obwohl es angeblich Erkenntnisse gab, dass die jüngere Neonazi-Szene versuchte, bei der HIAG anzudocken.“15 Nach dem erfolgreichen Outing und der Blockade löste sich die Hamburger HIAG einige Monate später endgültig auf.
2014 – Jahrzehntelange Verharmlosung – Die Burschenschaft Germania wird spät zum Verdachtsfall

Bezüglich der Hamburger Burschenschaft Germania (HBG) ließen sich schon in den 1970er Jahren Verbindungen zur NPD, in den 1980er Jahren zu den Republikanern, in den 1990er Jahren zur FAP sowie zu Wehrsportübungen (s.o.) und zur sogenannten Neuen Rechten nachweisen. Im ersten Jahrzehnt der 2000er gab es wiederum Kontakte zur NPD.16Diese Verbindungen waren über all die Jahrzehnte hinweg durch Medien, Bürgerschaftsanfragen verschiedener Parteien und Rechtsextremismus-Expert*innen bekannt, ebenso dem LfV Hamburg. In den offiziellen jährlichen Verfassungsschutzberichten tauchte die HBG jedoch nie auf. Anfragen an den Hamburger Senat beziehungsweise die Innenbehörde durch Abgeordnete verschiedener Parteien wurden, ausweichend, relativierend oder gar nicht beantwortet.17 Oft antwortete der Senat „Die Frage berührt die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes und kann daher nur gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollausschuss (§ 24 HmbVerfSchG) beantwortet werden.“ Dieser ist jedoch ebenfalls der Verschwiegenheit verpflichtet.
Als die Vernetzung der Germania mit der NPD, anderen Rechtsextremisten und der neofaschistischen Schülerburschenschaft „Chattia Friedberg zu Hamburg“ auch in den Medien immer stärker thematisiert wurde, blieb dem LfV Hamburg keine Wahl mehr: Es musste seine schützende Hand zurückziehen und die Germania offiziell zum Verdachtsfall erklären.
2022 – Intransparenter Quellenschutz – Offene Fragen im Umfeld der Terror-Gruppe S

In einem der größten Prozesse wegen Rechtsterrorismus der letzten Jahre gegen die sogenannte „Gruppe S“ (benannt nach dem Anführer der Gruppe Werner Somogyi) wurden am 30. November 2023, nach 173 Verhandlungstagen vor dem Oberlandesgericht Stuttgart elf Angeklagte wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.18
Bereits zu Beginn des Prozesses wurde bekannt, dass die „Gruppe S“, die Anschläge auf Moscheen, Politiker*innen und Antifaschist*innen geplant haben soll, Verbindungen zu drei Personen aus Hamburg hatte. Im Juni 2022 bestätigte ein Hauptkommissar des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg, dass Thorsten Kempf ein V-Mann der Sicherheitsbehörden war und sich im Zeugenschutz des LKA Hamburg befindet.19 Kempf war zuvor jahrelang in der norddeutschen rechtsextremen Szene aktiv. Gemeinsam mit Thomas „Togger“ Gardlo aus Hamburg, dem AfD-Kreiskandidaten Ralph Eitelbach aus Witzhave und weiteren Personen hatte er die „Merkel-muss-weg-Aufmärsche“, die später in „Michel-wach-endlich-auf“ umbenannt wurden, organisiert. Über die Strippenzieher dieser Aufmärsche in den Jahren 2017 bis 2019 schrieb die Bundesregierung: „Auf Organisationsebene sind diese Versammlungen rechtsextremistisch geprägt.“20 Bereits bei dem letzten Aufmarsch im September 2019 trafen sich Kempf und Eitelbach mit Tony Ebel in Hamburg. Ebel wurde im Prozess als Rädelsführer zu fünf Jahren Haft verurteilt.21 Am 23.09.2021 veröffentlichte der NDR ein Foto, das Thorsten Kempf bei einem internen Treffen mit dem AfD-Chef Dirk Nockemann und dem MMW-Anführer Gardlo, Eitelbach und weiteren Angehörige der extremen Rechten zeigte.22Die drei Anführer bewegten sich aber auch im militanten Nazispektrum und hatten die Chatgruppe „Besprechungs-Zimmer“ gegründet und planten dort ein Treffen mit Somogyi, um sich der Gruppe S. anzuschließen. Im Januar 2020 fand dann, trotz fester Zusage, ein Treffen der Gruppe S ohne Kempf, Eitelbach und Gardlo in Minden statt, dass polizeilich observiert wurde. Im Gegensatz zu den übrigen Teilnehmern wurden die drei Männer aus dem Norden nicht inhaftiert oder als Terrorverdächtige angeklagt. Ob sie vorgewarnt wurden und ob Thorsten Kempf als V-Mann vom Hamburger LfV oder einem anderen Dienst geführt wurde, darüber verweigert der rot-grüne Senat die Auskunft.23Gleiches tat die Bundesregierung mit Hinweis auf den damals laufenden Prozess und Quellenschutz. 24 Auch das Gericht bzw. das ermittelnde LKA Baden-Württemberg trugen wenig zur Aufklärung bei. Kurz vor Ende des Prozesses gegen die Gruppe S wurde bekannt, dass das LKA weitere 15 Terabyte Aktenmaterial zur Gruppe S. besaß. Im Prozess lagen bis dahin jedoch nur 0,67 Prozent dieser Daten vor. Auf die Beiziehung des umfangreichen Aktenmaterials wurde trotzdem verzichtet.25
2023 – Jahrzehntelange Nicht-Einstufung – Die Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft

Ähnlich wie bei der Germania verhielt es sich bei der zeitweise wichtigsten Bildungsorganisation der extremen Rechten in Hamburg, der „Staats- und Wirtschaftspolitischen Gesellschaft“ (SWG). Hier zögerte das LfV ebenfalls Jahrzehnte mit einer eindeutigen Einstufung. Die SWG wurde 1962 ursprünglich zur außerparlamentarischen Unterstützung des rechten Stahlhelmflügels der Unionsparteien gegründet. Die erste Generation ihrer Mitglieder rekrutierte sich zu einem guten Teil aus Funktionär*innen des NS-Staates. So war der langjährige erste Vorsitzende, Hugo Wellems, Referent im Propagandaministerium von Joseph Goebbels und der erste Kassenwart, Albert Derichsweiler, vor 1945 Bundesführer des NS-Studentenbundes und SS-Obersturmführer. Auch weitere SWG-Funktionär*innen der 1960er bis 1990er Jahre hatten einen NS-Vorlauf und gehörten nach 1945 meist der Union, der FDP oder den damals noch bedeutenden Organisationen der Vertriebenen an.26
Schon bald fiel die SWG jedoch auch durch Kontakte zu den Republikanern, NPD-Sympathisant*innen, Vordenkern der Neuen Rechten und später der AfD auf. Die SWG kam erstmals in die Hamburger Schlagzeilen, als sie den Richter „Gnadenlos“ Ronald Schill einlud. Dieser trat 2001 für die extrem rechte Schill-Partei als Spitzenkandidat an und wurde später mit Hilfe der CDU berüchtigter Innensenator. Das Hamburger Abendblatt berichtete 2001, dass das LfV Hamburg die SWG durchaus auf dem Zettel hatte. Der damalige LfV-Chef Manfred Murck (SPD) äußerte „Uns sind personelle Überschneidungen zu rechtsextremen Organisationen bekannt.“ Den Durchmarsch der Schill-Partei verhinderte diese Aussage allerdings nicht: Die SPD verlor und es gewann eine Koalition aus CDU und Schill-Partei. Als dann im Jahr 2008 Prof. Wjatscheslaw Daschitschew eine, laut VS-Behörde eine „internationale Größe des Rechtsextremismus“, auf Einladung eines CDU-Politikers bei der SWG-Ortsgruppe in Kiel referieren wollte, gab es erneut einen medialen Aufschrei.
Und es gab eine der vielen parlamentarischen Anfragen zur SWG in Hamburg, dem Vereinssitz der SWG seit 1986. Diese detaillierte Anfrage zu den personellen und organisatorischen Verflechtungen der SWG, zu deren Geschichtsrevisionismus (Kriegsschuldlüge) und Antisemitismus wurde vollkommen inhaltsleer beantwortet: „Die ‚Staats- und Wirtschaftspolitische Gesellschaft e.V.‘ (SWG) ist als Organisation kein Beobachtungsobjekt des Hamburger Landesamts für Verfassungsschutz.“27 Diese Verharmlosung wurde in weiteren Kleinen Anfragen immer wieder bestätigt.28 Außerdem verweigerte der Senat auch Auskünfte darüber, warum die Aktivitäten der SWG als gemeinnützig anerkannt waren und Spenden somit von der Steuer absetzbar waren.
Erst im Juni 2023, nach mehr als 60 Jahren erklärte auch das LfV Hamburg bezüglich der SWG: „Anhaltspunkte für rechtsextremistische, antisemitische und geschichtsrevisionistische Aktivitäten konnten nach eingehender nachrichtendienstlicher Ermittlung und Auswertung verdichtet werden.“ Sie wurde deshalb „zum Beobachtungsobjekt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung erklärt.“29 Dies hatte allerdings wohl weniger mit einer zwischenzeitlichen Radikalisierung der SWG zu tun. „Anhaltspunkte für rechtsextremistische, antisemitische und geschichtsrevisionistische Aktivitäten“ gab es schließlich schon seit Jahrzehnten. Das Neue ist lediglich, dass sich die SWG sich seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eindeutig russland- und putinfreundlich und damit gegen die außenpolitischen Interessen Deutschlands im Sinne der Völkerfreundschaft äußert. Diesen Aspekt thematisierte auch die letzte Kleine Anfrage zur SWG unter dem Titel „Wird antiukrainische, antiliberale und kriegsverherrlichende Propaganda als ‚gemeinnützig‘ gefördert?“30 – angefragt bereits schon ein Jahr vor der Einstufung des LfV Hamburg. Es ist höchst wahrscheinlich, dass sich das LfV nun endlich äußern musste, da Deutschland und Hamburg die Ukraine unterstützen und es in der Stadt sogar ein Konsulat sowie Tausende ukrainische Geflüchtete gibt.
Bis heute – Politische Zurückhaltung – Der Umgang des LfV Hamburg mit der AfD

Am 2. Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) nach dem Prüffall und dem Verdachtsfall in die höchste Stufe der geheimdienstlichen Beobachtung ein und erklärte sie zum gesichert rechtsextremistischen Beobachtungsfall.31 Auch vier Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) stufen die Partei in ihren Bundesländern entsprechend ein, in fünf weiteren gilt sie als Verdachtsfall. In Hamburg hat das LfV allerdings zur Einstufung der AfD, sowie auch zum 2024 aufgelösten Jugendverband Junge Alternative (Drucksache 22/13793) geschwiegen. Dies wurde durch mehrere Kleine Anfragen in der Bürgerschaft bestätigt. Und das, obwohl die AfD in Hamburg ein völkisches Nationenverständnis vertritt, mit neofaschistischen Gruppierungen zusammenarbeitet und sich allgemein radikalisiert hat – genauso wie der gesamte Bundesverband. Warum also schont der Geheimdienst in Hamburg die AfD?
2024 – Quellenlosigkeit und Intransparenz – Der Verfassungsschutz scheitert vor Gericht
Im Jahr 2021 hatte das LfV zwei Behauptungen zum Hamburger Landesverband der AfD aufgestellt, die sich als falsch herausgestellt haben bzw. für die die Schlapphüte keinen Beweis liefern konnten.32
Die erste Behauptung war schlicht stümperhaft recherchiert. So hatte das LfV geschrieben, dass zwei Mitarbeiter der AfD-Fraktion zuvor „Angehörige der IB“ gewesen seien, also Mitglieder der gesichert rechtsextremistischen Identitären Bewegung33 (siehe Urteil Seite 2). Daniel Menkens und Michael Schumann, die Namen nennt das LfV übrigens nicht, waren zwar an mehreren Aktionen der IB beteiligt, aber eben keine Mitglieder.
Bedenklicher ist die zweite Causa, in der die AfD gegen das LfV Hamburg gewonnen hat. „2020 hat unser Verfassungsschutz rund 40 Anhänger der extremistischen AfD-Teilstruktur ‚Flügel‘ in Hamburg festgestellt“, schrieb das LfV (Urteil S. 2).
Der inzwischen aus Verbotsangst offiziell aufgelöste Flügel, angeführt vom Faschisten Björn Höcke, war damals die wichtigste Strömung in der AfD und bestimmte deren Politik maßgeblich. Die AfD klagte, diese angeblich unwahren Angaben der Beklagten in dem Bericht seien für sie rufschädigend, da sowohl der „Flügel“ als auch die Identitäre Bewegung vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft worden seien.
Schreibt der Verfassungsschutz einfach von der Antifa ab?
Das Verwaltungsgericht Hamburg wollte im Hauptsacheverfahren vom Geheimdienst wissen, welche Quellen er zur Einschätzung seiner Aussage benutzt hatte. Dieser antwortete laut Gericht: „Aus Gründen der Geheimhaltung und des Staatswohls unterbleibe die namentliche Nennung der betroffenen Personen; die entsprechenden Aktenteile würden geschwärzt übersandt. Ein nennenswerter Teil des Informationsaufkommens stamme zwar aus offenen Quellen, insoweit unterbleibe aber ebenfalls eine namentliche Nennung der Personen, denn auch in einer teil-offenen Nennung der relevanten Informationen seien Elemente insbesondere der Methodik der nachrichtendienstlichen Datenerhebung enthalten, sodass sich aus ihr Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Landesverfassungsschutzes Hamburg mit erheblichen negativen Folgen für dessen weitere Aufgabenerfüllung ergeben würden“ (Urteil S. 7). Obwohl ein „nennenswerter Teil“ aus offenen Quellen, also beispielsweise Facebook, Homepages usw. stammte, wollten die Schlapphüte dem Gericht keine Quellenbelege liefern, nicht mal in einem sogenannten „In-Camera-Verfahren“ nach § 99 VwGO. Dem Gericht reichte diese Geheimnistuerei nicht aus und es erklärte, dass diese Behauptung „rechtswidrig ist“, unabhängig von dem möglichen Wahrheitsgehalt. Ob der „Flügel“ in Hamburg rechtsextremistisch ist und 40 Personen umfasse, konnte also gar nicht gerichtlich geprüft werden.
Unser Blog „AfD-Watch Hamburg“ hatte jedoch bereits 2019, also ein ganzes Jahr vor dem LfV, eine ausführliche Analyse des Hamburger Flügels der AfD veröffentlicht. Inklusive zahlreicher Nennungen von Personen, ohne bisher eine Klage der AfD zu kassieren.34 Dazu benutzten wir schon lange vor dem LfV fast die gleichen Quellen, welche in dem Urteil angeführt werden: Die Selbstbezeichnung als Anhänger des Personenzusammenschlusses, der Teilnahme an „Flügel-Treffen“, die Unterzeichnung von Positionspapieren oder Aufrufen wie der „Erfurter Resolution“ von 2015, dem „Stuttgarter Aufruf“ von 2018 und zuletzt der „Meuthen-Rücktrittsforderung“, sowie die Unterstützung und positive Bezugnahme auf den „Flügel“ insbesondere in den sozialen Netzwerken (Facebook) und die Mitgliedschaft im als „Flügel“-nah geltenden Bezirksverband AfD-Mitte sind Beispiele hierfür (Urteil S. 7). Nun sind viele der von uns benutzten und selbst archivierten Quellenbelege schon deutlich älter als 2019, dem Erscheinen des Artikels von „AfD-Watch Hamburg“ und dem Bericht des LfV von 2021, und einige Belege sind auch schon lange im Internet gelöscht. Hat das LfV also vielleicht einfach Quellenbelege von unserem Blog benutzt, weil es keine eigenen hatte? Und wollte es dieses Abschreiben nicht vor dem Verwaltungsgericht Hamburg offenlegen, weil das für das „Frühwarnsystem der Demokratie“ doch zu peinlich gewesen wäre? Zumindest erklärte das Amt auf Nachfrage „Das LfV Hamburg nutzt zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags öffentlich zugängliche Quellen, auch aus dem Bereich des politischen Aktivismus“ (Drucksache 22/16766)
Fazit: Strukturelles Muster statt Einzelfälle

Der Versuch des LfV Hamburg, Deniz Çelik wegen der Aussage „Der Verfassungsschutz schützt rechte Netzwerke“ juristisch zu belangen, steht im deutlichen Widerspruch zu den im Artikel dokumentierten Vorgängen. Die dargestellten Beispiele zeigen kein singuläres Fehlverhalten, sondern eine sich über Jahrzehnte hinweg wiederholende Praxis.
Sie reichen von geheim gehaltenen Erkenntnissen über organisierten Wehrsport und militante Strukturen in den frühen 1990er Jahren über das Scheitern eines Verbotsverfahrens gegen das wichtigste neonazistische Netzwerk Norddeutschlands aus Gründen des Quellenschutzes bis hin zur zentralen Rolle von V-Leuten im Umfeld der NPD, durch die sogar ein Parteiverbotsverfahren scheiterte. Hinzu kommt die jahrelange Nichtbeachtung oder Verharmlosung von Waffen-SS-Traditionszusammenhängen in Hamburg.
Auch in jüngerer Zeit setzt sich dieses Muster fort: Späte oder erst unter öffentlichem Druck erfolgende Einstufungen eindeutig rechter Organisationen wie der Burschenschaft Germania oder der Staats- und Wirtschaftspolitischen Gesellschaft, mangelnde Transparenz bei der Rolle von V-Leuten im Umfeld mutmaßlich rechtsterroristischer Strukturen wie der Gruppe S sowie eine auffällige Zurückhaltung gegenüber der AfD in Hamburg. Gerichtliche Niederlagen des Verfassungsschutzes wegen nicht belegbarer oder methodisch angreifbarer Aussagen verstärken diesen Eindruck zusätzlich.
Damit wurde die Ausgangsthese nicht als isolierter Skandal „bewiesen“, sondern als strukturelles Problem sichtbar gemacht: Der Schutz von Quellen, institutionelle Abschottung und politische Rücksichtnahmen können dazu führen, dass rechte Netzwerke nicht konsequent offengelegt, nicht wirksam bekämpft oder sogar indirekt stabilisiert werden. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage nicht nur als zulässige politische Bewertung einzuordnen, sondern durch zahlreiche Hamburger Beispiele auch sachlich plausibilisiert.
Hamburger Bündnis gegen Rechts
1 https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article410393286/verfassungsschutz-verklagt-abgeordneten-kein-recht-zu-luege.html
2 https://www.spiegel.de/politik/der-brandstifter-effekt-a-8f253f71-0002-0001-0000-000089470525
3 Informationsbericht des LfV-Hamburg, Mai 1993, VS-Vertraulich S. 21
4 Ebenda, S. 33 – 35
5 Ebenda S. 35
6 Ebenda S. 36
8 https://taz.de/Rechtsextreme-werden-in-Ruhe-gelassen/!5058743/
9 www.berliner-zeitung.de/neonazi-terror/ex-neonazi-architekt-des-nsu-als-v-mann-enttarnt,11151296,24521234.html
10 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/44127/20_10916_woran_scheiterte_seinerzeit_das_verbot_des_nsan
11 https://www.jurasprint.de/faelle/die-npd-verbotsverfahren/
12 https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BVerfGE%20107%2C%20339&Suche=bverfge%20107%2C%20339
13 https://www.deutschlandfunk.de/verbotsverfahren-verfassunsgsschutz-hatte-11-v-leute-in-npd-100.html
14 https://taz.de/Kein-Platz-fuer-alte-Kameraden/!460155/
15 https://www.welt.de/print-welt/article204823/Verfassungsschutz-Neonazis-kontaktieren-Ex-SS-Soldaten.html
16 https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Burschenschaft_Germania
17 Beispiele finden sich in den Bürgerschaftsdrucksachen 15/6094, 16/5707, 17/2798, 18/6063, 19/2017, 19/7615, 20/2803
18 https://de.wikipedia.org/wiki/Gruppe_S.#
19 https://taz.de/Prozess-gegen-rechtsextreme-Gruppe-S/!5868055/
20 https://dserver.bundestag.de/btd/20/024/2002460.pdf
21 https://exif-recherche.org/?p=7045
22 https://www.linksfraktion-hamburg.de/wp-content/uploads/2022/06/SKA_Celik_ThorstenK.pdf
23 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/80225/22_08550_rechter_terror_die_gruppe_s_ist_der_hamburger_hier_geschwaerzter_text_k_ein_v_mann_des_verfassungsschutzes#navpanes=0
24 https://dserver.bundestag.de/btd/20/024/2002460.pdf
25 https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.rechtsterrorismus-dem-gericht-liegen-nur-0-24-prozent-der-akten-vor.b3c92e4e-34af-400d-bfdd-da7d48c89ef6.html
26 https://www.der-rechte-rand.de/archive/8618/revisionistische-rentnerinnen/
27 https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/23107/verbindungen-der-staats-und-wirtschaftspolitischen-
28 Bürgerschaftsdrucksachen 20/198 und 21/806
29 https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-inneres-und-sport/swgbericht-89918
30 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/79704/die_staats_und_wirtschaftspolitische_gesellschaft_e_v_wird_antiukrainische_antiliberale_und_kriegsverherrlichende_propaganda_als_gemeinnuetzig_gefoerd.pdf
31 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/afd-einstufung-rechtsextremistisch-bfv-verfassungsschutz
32 https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article406457659/hamburger-afd-erringt-erfolg-gegen-den-verfassungsschutz.html
33 https://justiz.hamburg.de/resource/blob/936080/a4ff624a51e852867e1c548b139887bb/17-k-2903-21-urteil-vom-29-05-2024-data.pdf



