Cornelie Sonntag-Wolgast, Hamburger Abendblatt
Regierung und Parlament müssten eine Verfassungsklage gegen die Rechten besser vorbereiten als 2001, als das Vorhaben scheiterte
"Gas geben!", lautet ein Slogan auf NPD-Plakaten im Berliner Wahlkampf. "Widerlicher geht es kaum", sagt dazu Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden. Recht hat er – und verlangt erneut ein NPD-Verbot. Zu den Befürwortern zählen auch Politiker von SPD und CDU in Mecklenburg-Vorpommern, wo bei der Landtagswahl am 4. September die Hoffnung besteht, die Rechtsextremisten diesmal unter die Fünf-Prozent-Hürde zu drücken.
Vor wenigen Wochen lieferte die rechtsradikal und anti-islamisch geprägte Bluttat in Norwegen den Anlass für entsprechende Forderungen, und bei der Frühjahrskonferenz seiner Amtskollegen machte Hamburgs Innensenator Michael Neumann einen Vorstoß. Auf solche Initiativen reagieren postwendend die Bedenkenträger mit Hinweisen auf erhebliche Risiken für einen neuen Verbotsantrag. So auch der Bundesinnenminister. Immerhin hat er seine Mitwirkung an einer Länder-Arbeitsgruppe zugesagt, die im Herbst die rechtlichen Voraussetzungen prüfen soll. Verläuft das Vorhaben im Sande, kann sich die rechtsradikale Szene wieder mal ins Fäustchen lachen.
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