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taz-hamburg, Kai von Appen

Ein Polizeikessel im Jahr 2012 war rechtswidrig, deutet das Hamburger Verwaltungsgericht an. Am neonazistischen „Tag der deutschen Zukunft“ saßen 700 Gegendemonstranten über Stunden fest.
Rechtswidrig, zumindest in Art, Umfang und Dauer: Als die Polizei am 2. Juni 2012, den Neonazis zum „Tag der deutschen Zukunft“ erklärt hatten, in Hamburg antifaschistische GegendemonstrantInnen einkesselte, hätte sie das nicht tun dürfen. Das ist die Quintessenz der mündlichen Verhandlung vor dem Hamburger Verwaltungsgericht am Mittwoch.
Geklagt hatte die Rechtsanwältin Daniela Hödl, die selbst für mehrere Stunden in Gewahrsam saß. Sie nahm an jenem Morgen an einer Kundgebung nahe der Route des Neonazi-Aufmarschs teil, die dann frühzeitig durch die Polizei aufgelöst wurde. Unbeirrt wollten einige der DemonstrantInnen in nördlicher Richtung weiter demonstrieren – wie inzwischen bekannt ist, unter anderem auf Initiative der mittlerweile enttarnten Ermittlerin „Maria Block“. Zuvor hatte Hödl versucht, die Situation in südlicher Richtung zu verlassen, war aber von einer dort aufgestellten Polizeikette abgewiesen worden.
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