Uncategorized

Andreas Speit, taz nord

Gemeinde darf Nutzung eines Lokals durch einen Rechtsextremen nicht verbieten. Jedenfalls nicht, solange sie den Eigner nicht angehört hat, sagen die Richter. 

Der Traum vom "Clubhaus" schien für den Rocker und Rechtsextremen Sebastian Stöber geplatzt. Denn in der niedersächsischen Gemeinde Hollern-Twielenfleth hatte Stöber, der die Kluft des Rockerclubs "Gremium MC" trägt, zwar das einstige Ausflugslokal "Zur Symphonie" ersteigert. Der Landkreis Stade erließ dann aber ein "sofortiges Nutzungsverbot". Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Verbot jetzt aufgehoben. "In dem Eilverfahren wurde der Beschwerde des Besitzers gefolgt", sagt Sprecher Sven-Marcus Süllow.

weiterlesen