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Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann die rechtsextreme Kameradschaft "Sturm 34" durchaus als kriminelle Vereinigung bewertet werden: Die Richter hoben ein Urteil auf, das Mitglieder der Neonazi-Gruppe von diesem Vorwurf freigesprochen hatte – ihnen drohen nun weitaus höhere Strafen.

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