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Anfang März kommt es in Karlsruhe zum Showdown. In einer mündlichen Verhandlung über das Verbot der NPD treffen vom 1. bis 3. März vor dem Bundesverfassungsgericht die Rechtsvertreter des Bundesrates, die Professoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff von der Berliner Humboldt-Universität, sowie der Jurist der Partei, der Saarbrücker Rechtsanwalt Peter Richter, aufeinander.
Eine Vorentscheidung in der Sache ist mit der Terminierung nicht verbunden. Kurz und knapp teilte der Zweite Senat des Gerichts am 7. Dezember mit: „Die Verhandlung über die Anträge des Bundesrats ist durchzuführen.“ Allerdings: Mit der Ansetzung der Verhandlung machten die Richter deutlich, dass sie den Antrag, die NPD zu verbieten, jedenfalls nicht für unzulässig oder von vornherein unbegründet halten. Die Argumentation der Partei, die in ihren Reihen nach wie vor V-Leute am Werk sieht und moniert, die Prozessstrategie der NPD werde „ausgespäht“, zog – zumindest noch – nicht.