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Nazis eine schützenswerte Minderheit? Mit bedenklichen Aussagen machte das Dresdner Amtsgericht im Dezember auf sich aufmerksam, als es einen Studenten zu 300 Euro Strafe wegen des Blockierens des Naziaufmarsches in Dresden 2011 verurteilte. Dazu verdoppelte es die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafzahlung noch. Der Intendant des Dresdner Kabaretts Wolfgang Schaller erklärte sich unter dem Eindruck dieses skandalösen Urteils solidarisch und bereit, die Strafzahlung zu übernehmen. Das ist erst einmal nicht nötig.
Mit seinem Revisionsurteil hat das OLG vor allem die Beweiswürdigung gerügt. "In ungewohnter Deutlichkeit kritisiert das Oberlandesgericht insbesondere, dass das Urteil lediglich auf Annahmen und Vermutungen beruhe und das Amtsgericht Dresden in seiner Entscheidungsfindung elemantare rechtsstaatliche Grundsätze unbeachtet ließ, so zum Bsp. dass es nicht Aufgabe des Angeklagten sei, sich zu entlasten" so Verteidigerin Kristin Pietrzyk. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.
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