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Deutschlandradio Kultur, Ulrich von Alemann im Gespräch mit Nana Brink
Vor 60 Jahren am 17. August 1956 sprach das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil und verbot die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Bis heute ist es bei diesem einzigen Urteil geblieben, dass sehr umstritten blieb. Zur Begründung hatten die Richter damals angeführt, dass die KPD eine "aktiv kämpferische aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung" verträten. Das Urteil ist heute aktuell wie nie, weil das Bundesverfassungsgericht über ein mögliches Verbot der NPD berät.