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taz, der rechte Rand, von Andreas Speit

Das Statement zum NS-Kriegsverbrecherverfahren klang bekannt. In München erklärte am Montag der Verteidiger des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers Josef Scheungraber, Christian Stünkel, "dieses Verfahren werde zum politisch-historischen Selbstzweck geführt".

Vor gut sechs Jahren betonte schon Hamburgs ehemaliger Zweiter Bürgermeister und Verfassungsrechtler, Ingo von Münch, das Hanseatische Landgericht hätte im Urteil gegen den "Schlächter von Genua", Friedrich Engel, weniger die damaligen Zeitumstände berücksichtigt, als vielmehr den heutigen Zeitgeist. Den renommierten Verfassungsrechtler führt Stünkel später namentlich an, um zu betonen: "Das verfahrensgegenständliche Geschehen sollte von Historikern aufgeklärt werden". Hier weiterlesen