taz-nord, Kai von Appen
Weil sie eine Demonstration gegen Abschiebungen vorzeitig auflöste, steht die Polizeiführung nun vor Gericht.
Hamburgs Polizeiführung steht seit Montag wieder einmal vor dem Verwaltungsgericht. Gegenstand des Verfahrens ist die Auflösung einer Kundgebung am Fuhlsbüttler Flughafen gegen die Abschiebepolitik.
Geklagt hat der heutige Landessprecher der Linkspartei, Bela Rogalla, der den Protest damals im Rahmen eines bundesweiten antirassistischen Camps angemeldet hatte. „Es ist noch nie eine von mir angemeldete Demonstration aufgelöst worden – das war ein eklatanter Eingriff in die Versammlungsfreiheit“, sagte Rogalla gestern beim ersten Verhandlungstag.
Der Protestaktion am 22. August 2008 war ein gerichtlicher Streit vorausgegangen: Die Polizeiführung hatte die Kundgebung vor dem „Terminal Tango“, von dem aus die Bundespolizei ihre Sammelabschiebungen organisiert, mit allen Mitteln zeitlich auf 15 Uhr begrenzen wollen. Das Oberwaltungsgericht entschied aber, dass der Protest – wie angemeldet – bis 19 Uhr andauern dürfe.
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