Hamburger Abendblatt
Rechtsextremist aus Buchholz hat bei gespenstischem Aufzug der "Unsterblichen" vor zwei Jahren in Harburg gegen das Vermummungsverbot und das Uniformierungsverbot verstoßen. Er will gegen das Urteil vorgehen.Harburg Das Amtsgericht Harburg hat den Rechtsextremisten R., der an dem rechtswidrigen Demonstrationszug der sogenannten "Unsterblichen" am 17. Dezember 2011 in Eißendorf beteiligt war, zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt. Der 30-Jährige hat gegen das Vermummungsverbot und das Uniformierungsverbot verstoßen.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass R. zumindest zeitweise eine weiße Maske getragen hat. R. hat wie die übrigen Teilnehmer des Aufmarsches schwarze Kleidung getragen. Ein Verstoß gegen das Uniformierungsverbot liegt auch schon dann vor, so das Amtsgericht Harburg, wenn Demonstranten gezielt einheitliche Zivilkleidung tragen und dadurch klar werde, dass eine politische Gesinnung ausgedrückt werden soll. Der in schwarz gekleidete Block von im Gleichschritt gehenden Demonstranten vor zwei Jahren in Eißendorf habe an das klassische Bild von Aufmärschen erinnert, wie sie aus der Geschichte bekannt seien. Das Gericht sieht darin darin eine gewollte Assoziation mit den Aufmärschen der SA, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP in der Weimarer Republik.
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