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taz-hamburg. Katharina Schipowski
Für Schwarze, die auf St. Pauli mit Drogen erwischt werden, gilt ein härteres Strafmaß als für Weiße. Das ist rassistisch und weit weg vom Rechtsstaat.
 Das Vorgehen von Senat, Justiz und Polizei gegen afrikanische Geflüchtete auf Hamburg-St. Pauli ist widerwärtig, erbärmlich und weit weg von rechtsstaatlichen Prinzipien. Nicht nur steht dort eine bestimmte Gruppe unter pauschalem Tatverdacht. Auch gelten für sie andere Maßstäbe: Wenn ein Weißer mit 0,5 Gramm Marihuana erwischt wird, muss er seine Personalien aufgeben und bekommt einen Brief mit der Information, dass von einer Strafverfolgung abgesehen wird.
Wenn ein Schwarzer mit der gleichen Menge erwischt wird, kommt er in U-Haft – weil Refugees generell Fluchtgefahr unterstellt wird. Außerdem geht die Justiz davon aus, dass Geflüchtete, die Drogen haben, zwangsläufig Handel treiben, da sie ja sonst kein Einkommen haben. Im unverhältnismäßigen Strafmaß gipfelt dann der hässliche Rassismus der Rechtsprechung.
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