Gestern erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) zum gesichert rechtsetremistischen Beobachtungsfall und stufte sie nach dem Prüffall und dem Verdachtsfall somit in die höchste Stufe der geheimdienstlichen Beobachtung ein. Auch vier Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) stufen die Partei in ihren Bundesländern entsprechend ein, in sieben weiteren gilt sie als Verdachtsfall. In Hamburg allerdings hat das LfV zur Einstufung der AfD, sowie auch zum 2024 aufgelösten Jugendverband Junge Alternative (Drucksache 22/13793) geschwiegen, wie auch mehrere Kleine Anfragen in der Bürgerschaft bestätigten. Und dass, obwohl die AfD in Hamburg genauso wie im gesamten Bundesverband ein völkisches Nationenverständnis hat, mit neofaschistischen Gruppierungen zusammen arbeitet und sich allgemein radikalisiert hat. Warum also schont der Geheimdienst in Hamburg die AfD?
2024 verliert der Geheimdienst endgültig vor Gericht gegen die AfD
2021 hatte das LfV zwei Behauptungen zum Hamburger Landesverband der AfD aufgestellt, die falsch waren bzw. deren Beweis die Schlapphüte schuldig blieben.
https://www.abendblatt.de/hamburg/politik/article406457659/hamburger-afd-erringt-erfolg-gegen-den-verfassungsschutz.html Die erste Behauptung war schlicht stümperhaft recherchiert. Das LfV hatte geschrieben, dass zwei Mitarbeiter der AfD-Fraktion zuvor „Angehörige der IB“, also Mitglieder der gesichert rechtsextremistischen Identitären Bewegung gewesen seien. (siehe Urteil Seite 2) Daniel Menkens und Michael Schumann, die Namen nennt das LfV übrigens nicht, waren zwar an mehreren Aktionen der IB beteiligt, aber eben nicht Mitglieder.
Geheimdienst will seine öffentlichen Quellen nicht nennen
Bedenklicher ist die zweite Causa, in der die AfD gegen das LfV Hamburg gewonnen hat. „2020 hat unser Verfassungsschutz rund 40 Anhänger der extremistischen AfD-Teilstruktur „Flügel“ in Hamburg festgestellt“, schrieb das LfV.(Urteil S. 2) Der inzwischen offiziell aus Verbotsangst aufgelöste Flügel, angeführt von dem Faschisten Björn Höcke, war damals die wichtigste Strömung in der AfD und bestimmte deren Politik maßgeblich. Die AfD klagte: „Diese unwahren Angaben der Beklagten in dem Bericht seien für sie, die Klägerinnen, rufschädigend, da sowohl der „Flügel“ als auch die Identitäre Bewegung vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingestuft worden seien.
Schreibt der Verfassungsschutz einfach von der Antifa ab?
Das Verwaltungsgericht Hamburg wollte im Hauptsacheverfahren vom Geheimdienst wissen, welche Quellen er zur Einschätzung dieser Aussage benutzt hatte. Dieses antwortete laut Gericht: „Aus Gründen der Geheimhaltung und des Staatswohls unterbleibe die namentliche Nennung der betroffenen Personen; die entsprechenden Aktenteile würden geschwärzt übersandt. Ein nennenswerter Teil des Informationsaufkommens stamme zwar aus offenen Quellen, denn auch in einer teil-offenen Nennung der relevanten Informationen seien Elemente insbesondere der Methodik der nachrichtendienstlichen Datenerhebung enthalten, sodass sich aus ihr Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Landesverfassungsschutzes Hamburg mit erheblichen negativen Folgen für dessen weitere Aufgabenerfüllung ergeben würden.“ (Urteil S. 7) Obwohl ein „nennenswerter Teil“ aus offenen Quellen, also z.B. Facebook, Homepages usw. stammte, wollten die Schlapphüte nicht die Quellenbelege dem Gericht liefern, nicht mal in einem sog. „in-camera-Verfahren“ nach § 99 VwGO. Dem Gericht reichte diese Geheimnistuerei nicht und erklärte, dass diese Behauptung „rechtswidrig ist“, unabhängig von dem möglichen Wahrheitsgehalt.
Unser Blog AfD-watch Hamburg hatte jedoch schon 2019, ein ganzes Jahr vor dem LfV, eine ausführliche Analyse des Hamburger Flügels der AfD veröffentlicht. Inklusive zahlreicher Nennung von Personen, ohne eine Klage der AfD zu kassieren. https://afd-watch-hamburg.org/netzwerk/der-fluegel/ Dazu benutzten wir schon lange vor dem LfV fast die gleichen Quellen, welche in dem Urteil angeführt werden: Die Selbstbezeichnung als Anhänger des Personenzusammenschlusses sowie der Teilnahme von „Flügel-Treffen“, die Unterzeichnung von Positionspapieren oder Aufrufen, also der „Erfurter Resolution“ von 2015, dem „Stuttgarter Aufruf“ von 2018 und zuletzt der „Meuthen-Rücktrittsforderung“, sowie die Unterstützung und positive Bezugnahme auf den „Flügel“ insbesondere in den sozialen Netzwerken (Facebook) und der Mitgliedschaft im Bezirksverband AfD-Mitte der als „Flügel“-nah gilt. (Urteil S. 7)Nun sind viele Quellenbelege die wir benutzten und selbst archivierten schon deutlich älter als 2019, dem Erscheinen des Artikels von AfD-watch Hamburg und dem Bericht des LfV von 2021. Und einige Belege sind auch schon lange im Internet gelöscht. Hatte das LfV also vielleicht einfach Quellenbelege von unserem Blog benutzt, wollte dieses allerdings nicht vor dem Verwaltungsgericht Hamburg offenlegen, weil das für das „Frühwarn-System der Demokratie“ doch zu peinlich gewesen wäre? Zumindest erklärte es auf Nachfrage „Das LfV Hamburg nutzt zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags öffentlich zugängliche Quellen, auch aus dem Bereich des politischen Aktivismus.“ (Drucksache 22/16766)
Felix Krebs vom Hamburger Bündnis gegen Rechts: „Wir werden unsere naheliegende These nicht beweisen können, denn das LfV Hamburg wird nie seine Belege offenlegen – auch nicht in einem Gerichtsverfahren. Das Urteil des VG Hamburg zeigt jedoch erneut, dass der Verfassungsschutz eine unsichere Quelle ist. Wir empfehlen antifaschistische Quellen, die mit überprüfbaren Quellen arbeiten, wie z.B. AfD-watch Hamburg. Und im übrigen fordern wir jetzt erst Recht endlich die Einleitung eines AfD-Verbots-Verfahrens“Hamburger Bündnis gegen Rechts