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Wer ins Ausland fährt, um von dort aus verfassungswidrige Symbole über das Internet zu verbreiten, soll bestraft werden. Das sieht eine Bundesratsinitiative vor, die das rot-grün regierte Hamburg jetzt lanciert hat.

Anlass war ein Verfahren beim Bundesgerichtshof. Dort wurde ein Rechtsradikaler aus Kronach (Bayern) freigesprochen, der im Frühjahr 2011 bei YouTube einen Kanal namens „arische Musikfraktion“ betrieben hatte. Dort waren immer wieder auch Hakenkreuze zu sehen. Das Landgericht Coburg hatte den Neonazi deshalb wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ zu einer Jugendstrafe verurteilt.

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