Die Welt
Das Hamburger Verwaltungsgericht sperrt Einrichtung am Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt. Dadurch müssen 200 Flüchtlinge weiterhin in Zelten wohnen und können nicht in feste Unterkünften ziehen. Das Weihnachtsfest im Zelt statt in einer festen Unterkunft: Das Hamburger Verwaltungsgericht sprach am Mittwoch einen Belegungsstopp für die Einrichtung Fiersbarg in Lemsahl-Mellingstedt aus. Ein Anwaltsbüro hatte zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Leiter des Zentralen Koordinierungsstabes Flüchtlinge des Senats, Anselm Sprandel, äußerte sich enttäuscht über das Urteil: "Wir bedauern diese Entscheidung sehr, weil dadurch Flüchtlinge gezwungen werden, die Feiertage in nicht winterfesten Zelten zu verbringen, obwohl ausreichend feste und voll eingerichtete Unterkünfte zur Verfügung stehen. Über 200 Menschen können nun kurz vor Weihnachten nicht in die Einrichtung umziehen und müssen dort bleiben, wo sie sind."
Weiterlesen