junge Welt
(…) Diese Entscheidung stellt eine vertane Chance zur Unterbindung rechtsextremer Propaganda und Hetze, zugleich aber eine Herausforderung der streitbaren Demokratie dar. (…)
Zum Karlsruher Urteilsspruch erklärte der Zentralratsvorsitzende Romani Rose: »Die NPD hat bei Landtagswahlen und bei der letzten Bundestagswahl massiv gegen Sinti und Roma gehetzt. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert inkonsequent, wenn einerseits die NPD als verfassungsfeindliche und rassistische Partei benannt wird, dann aber wegen zu geringer Wirksamkeit nicht verboten werden müsse.
Sinti und Roma gehören zum Feindbild der NPD. Zur Stärkung unseres demokratischen Rechtsstaates wäre eine Absage an die rechtsextreme Blut- und Boden-Ideologie durch ein Verbot sehr wichtig gewesen.« Auch wenn das Gericht bei der NPD keine Aussicht sehe, künftig wieder politisch erfolgreicher und schlagkräftiger zu werden, stelle sich angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen für den Zentralrat die Frage, inwieweit die menschenverachtende Propaganda der NPD weiter aus Steuermitteln finanziert werde.