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Pressemitteilung des HBgR
Am 08. Januar 2013, mehr als drei Jahre nach der Tat, wurde der Neonazi Detlev B. vom Amtsgericht Barmbek wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1.350€ (90 Tagessätzen à 15€) verurteilt. Der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage-Verteidigung nach einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher, weil gemeinschaftlicher Körperverletzung, folgte das Gericht nicht.
Im Bundestagswahlkampf 2009 protestierte das Hamburger Bündnis gegen Rechts gegen zahlreiche Infostände der NPD. An der „Aktion Brauner Sack“, bei der Passanten aufgefordert wurden, das Propagandamaterial der Nazipartei in Müllsäcke zu entsorgen, beteiligten sich hunderte von Menschen. Die Nazis verloren schnell die Nerven, von einem NPD-Stand am 15. August 2009 an der Fuhlsbüttler Straße in Barmbek gingen mehrere Übergriffe aus. Die Verhandlung gegen Detlev B., einen der Tatbeteiligten, der mehrfach, unter anderem wegen versuchten Mordes vorbestraft ist, musste aus gesundheitlichen Gründen mehrmals verschoben werden. Der Angeklagte ließ noch vor Gericht verlauten, dass er nicht in Berufung gehen wird.

Hamburger Bündnis gegen Rechts