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Pressestelle Die Linke
Die Auflösung der Demonstration „Für grenzenlose Bewegungsfreiheit – keine Abschiebungen vom Flughafen Hamburg“ am 22.08.2008 war rechtswidrig. Nach vier Jahren Rechtsstreit hat die Kammer 2 des Verwaltungsgerichts Hamburg am Freitag, den 18.1.2012, nach zweitägiger mündlicher Verhandlung den Tenor seines Urteils verkündet: „Es wird festgestellt, dass die Auflösung der Versammlung am 22.08.2008 in der Flughafenstrasse rechtswidrig war.“
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