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taz-nord, Kai von Appen
Die Hamburger Ausländerbehörde unter schwarz-grüner Ägide arbeitet bei Abschiebungen kranker Flüchtlinge nach den Prämissen, die im Jahr 2001 der Rechtspopulist Ronald Schill aufstellte
Die schwarz-grüne Abschiebepraxis kranker Flüchtlinge in Hamburg, denen Fachärzte ein Abschiebehindernis attestierten, erfolgt noch immer auf der Basis einer Dienstanweisung, die 2001 unter dem rechtspopulistischen Innensenator Ronald Schill erlassen worden ist. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linkspartei hervor. "Das ist ein handfester Skandal", sagt Innenpolitikerin Christiane Schneider von der Linkspartei.
Hinzu komme, dass Atteste seit 2002 nicht mehr von Amtsärzten der Stadt überprüft würden, sondern von zwei Ärzten des medizinischen Dienstes der Ausländerbehörde, deren Objektivität selbst von der Ärztekammer in Frage gestellt wurde. Seit Jahren werde kritisiert, so Schneider, "dass die Ausländerbehörde bei Zweifeln an den Attesten keine Fachärzte oder Amtsärzte für ein Zweitgutachten konsultiert".

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