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Wer kurz ins Ausland fährt, um von dort aus verfassungsfeindliche Kennzeichen und Bilder in Deutschland zu verbreiten, soll künftig dafür bestraft werden. Der Senat hat am 8. Dezember 2015 beschlossen, eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen, um damit eine Lücke im Strafrecht zu schließen.